Notare sind Volljuristen, deren Aufgabe es ist, als neutrale Rechtsberater Streitigkeiten im Vorfeld zu vermeiden. Sie stehen rechtssuchenden Bürgern beratend zur Seite und gestalten Verträge und beurkunden diese. Dabei klären sie die Beteiligten über mögliche Risken auf und sorgen dafür, dass der Wille der Beteiligten rechtssicher umgesetzt wird. In vielen Fällen schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung von Verträgen vor. Das ist immer der Fall, wenn solche Verträge für die Beteiligten von besonderer Tragweite sind. Der Notar nimmt hier eine besondere Beratungs- aber auch eine Warnfunktion wahr. Beurkundungsbedürftig sind insbesondere Grundstücksverträge, aber auch Erb- und Eheverträge sowie gesellschaftsrechtliche Verträge.
Der Notar ist ein Organ der „vorsorgenden Rechtspflege“. Als solches ist er Bestandteil der der dritten staatlichen Gewalt, der sogenannten Judikative. Anders als etwa Gerichte wird der Notar aber nicht tätig, um bei Streitigkeiten zwischen verschiedenen Beteiligten eine verbindliche Entscheidung zu treffen. Schon der Begriff „vorsorgende Rechtspflege“ weist darauf hin, dass der Notar im Vorfeld tätig wird um Streitigkeiten zu verhindern. Zu seinen Aufgaben gehört es dabei insbesondere Verträge zu gestalten, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden und die für mögliche zukünftige Konflikte Lösungen bereithalten. Auf bestimmten Rechtsgebieten schreibt das Gesetz verbindlich vor, dass Verträge durch einen Notar beurkundet werden müssen. Das ist vor allem bei Grundstückskaufverträgen, Schenkungsverträgen, gesellschaftsrechtlichen Verträgen, Erbverträgen und Eheverträgen der Fall. Neben der Beurkundung von Verträgen gehört zu den Aufgaben des Notars etwa auch die Beglaubigung von Unterschriften. Hierbei bestätigt der Notar die Identität desjenigen, der die Unterschrift leistet und gewährleistet so deren Authentizität. Zudem gehört zu den Aufgaben des Notars etwa die Vornahme von Verlosungen, die Aufnahme von Vermögensverzeichnissen, das beglaubigen von Kopien von Dokumenten und die Ausstellung von Bescheinigung über Tatsachen, die er in seiner amtlichen Eigenschaft wahrgenommen hat.
Jeder Rechtssuchende kann sich aussuchen welchen Notar in der Bundesrepublik Deutschland er mit seinem Anliegen betrauen möchte. Es ist also nicht zwingend, dass Sie einen Notar aufsuchen, der sich an ihrem Wohnort befindet. Sie haben hier die freie Wahl. Der Notar selbst darf allerdings seine Amtstätigkeit nicht außerhalb seines Amtsbereichs durchführen. Er kann sich also nicht an jeden beliebigen Ort begeben. Problematisch kann das sein, wenn ein Rechtssuchender in seiner Mobilität eingeschränkt ist und deshalb darauf angewiesen ist, dass der Notar ihn z.B. bei sich zuhause oder in einem Pflegeheim aufsucht. In einem solchen Fall kann von seltenen Ausnahmefällen abgesehen nur ein Notar konsultiert werden, in dessen Amtsbereich die aufzusuchende Örtlichkeit liegt.
Der Sinn einer Vorsorgevollmacht liegt darin Vorsorge für den Fall zu treffen, dass man irgendwann, insbesondere aufgrund fortgeschrittenen Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen, nicht mehr in der Lage ist, sich umfassend um seine Angelegenheiten zu kümmern. Damit sind einerseits vermögensrechtliche Angelegenheiten gemeint (z.B. bei Banken, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, und vieles mehr) und andererseits Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Trifft man keine Vorsorge für diese Fälle, muss durch das Betreuungsgericht ein Betreuer eingesetzt werden, der sich um diese Angelegenheiten kümmert. Dabei hat der Betroffene nicht zwingend Einfluss darauf wer zum Betreuer bestellt wird. Diese Situation kann durch eine Vorsorgevollmacht in der Regel verhindert werden, indem in der Vorsorgevollmacht vorab Vertrauenspersonen benannt werden, die sich um die Angelegenheiten des Betroffenen kümmern, wenn dieser selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Das kann auch für jüngere Menschen sinnvoll sein, da etwa ein unvorhergesehener Unfall jederzeit dazu führen kann, dass man handlungsunfähig wird.
Von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden ist die Patientenverfügung. Diese beinhaltet für den Fall, dass ärztlich bestätigt ist, dass man sich in einer medizinisch ausweglosen Situation befindet, die eigene Entscheidung, dass man nicht dauerhaft etwa durch künstliche Ernährung oder künstliche Beatmung am Leben gehalten werden möchte.
Um im Saarland Notar zu werden muss man zunächst Rechtswissenschaft (Jura) studieren und das Studium mit dem ersten juristischen Staatsexamen erfolgreich abschließen. Anschließend muss ein zweijähriger juristischer Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert und erfolgreich mit dem zweiten juristischen Staatsexamen, also der Befähigung zum Richteramt, abgeschlossen werden. Mit Bestehen des zweiten juristischen Staatsexamens ist man Volljurist und muss einen mindestens dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor durchlaufen. Mit Beendigung dieses Anwärterdienstes erfüllt man die gesetzlichen Voraussetzungen, um im Saarland Notar zu werden. In anderen Bundesländern gibt es zum Teil andere Vorgaben, insbesondere dort wo es das sog. Anwaltsnotariat gibt.
Im Falle der Beurkundung eines Vertrages sind die Notargebühren nach dem Verlesen, Erläutern und Unterzeichnung der Urkunde fällig. Der jeweilige Kostenschuldner (bei einem Grundstückskaufvertrag ist das z.B. meistens der Käufer) bekommt dann in der Regel zeitnah nach dem Beurkundungstermin vom Notar eine Kostenrechnung zugeschickt, die er begleichen muss. Mit diesen Gebühren sind dann alle Tätigkeiten im Vorfeld der Beurkundung (Besprechungen mit den Urkundsbeteiligten, Erstellen des Urkundstextes) und die Vollzugs- und Abwicklungshandlungen) des Notars abgedeckt. Das gleiche gilt im Hinblick auf die Beglaubigung einer Unterschrift.
Wenn der Notar einen Entwurf für einen Vertrag erstellt, der auf Wunsch der Beteiligten doch nicht beurkundet wird, erhält der Notar hierfür eine Entwurfsgebühr.
Wenn ein Beurkundungsverfahren sonst vorzeitig beendet wird, insbesondere auf Wunsch der Beteiligten, dann erhält der Notar für die von ihm bis dahin erbrachten Tätigkeiten ebenfalls eine Gebühr, die wiederum durch das Zusenden einer entsprechenden Kostenrechnung geltend gemacht wird.
Der Notar wird beim Hauskauf konsultiert, weil das Gesetz für Immobilienkaufverträge die Form der notariellen Beurkundung vorschreibt. Das der Gesetzeber sich hierzu entschieden hat, hat mehrere Gründe. Zum einen ist das Immobiliarsachenrecht sehr komplex. Durch die Einbindung des Notars wird gewährleistet, dass der Immobiliarkaufvertrag alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und somit im Ergebnis wirksam ist und für die Beteiligten zu den gewünschten Ergebnissen führt. Zum anderen stehen bei Immobiliarkaufverträgen in der Regel hohe Geldsummen im Raum. Der Notar hat die Aufgabe die Beteiligten über die Bedeutung und Tragweite des abzuschließenden Vertrages und über mögliche Risiken zu informieren. Insofern nimmt der Notar eine Beratungs- und auch eine Warnfunktion wahr. Zuletzt bedarf die Abwicklung, also die endgültige Durchführung eines Immobiliarkaufvertrages der notariellen Unterstützung. Dabei sind etwa Genehmigungen und sonstige Erklärungen von Behörden anzufordern. Auch diese Betreuungstätigkeit nimmt der Notar wahr..
Der Notar beurkundet in den meisten Fällen in seinen Amtsräumen. Das ist aber nicht zwingend. Der Notar darf auch außerhalb seiner Amtsräume Beurkundungen vornehmen. Das ist etwa erforderlich, wenn Beteiligte in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Ein Beurkundungstermin kann dann beispielsweise bei einem Beteiligten zuhause oder in einem Pflegeheim stattfinden. Allerdings darf der Notar dabei seinen Amtsbereich nicht verlassen.
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt auf das Anliegen des jeweiligen Rechtssuchenden an. Wenn es um eine kompetente und unparteiische Beratung in Rechtsfragen auf den Gebieten des Grundstücksrechts, des Erbrechts, des Familienrechts oder des Gesellschaftsrechtes geht, ist der Notar der richtige Ansprechpartner. Das gilt insbesondere auch, wenn es um die Gestaltung von Verträgen auf diesen Rechtsgebieten geht. Auch bei Angelegenheiten, bei denen Konflikte zwischen mehreren Beteiligten bestehen, kann der Notar gegebenenfalls helfen, sofern die Fronten nicht so verhärtet sind, dass eine Einigung ausgeschlossen ist. Wenn eine Angelegenheit zwischen der Beteiligten derart streitig ist, dass eine Einigung ausgeschlossen ist oder wenn es um die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren geht, dann ist der Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner.
Die Aufgabe des Notars besteht darin, Käufer und Verkäufer bei einem so wichtigen Geschäft wie dem Immobilienkaufvertrag richtig zu beraten, damit sie einen rechtssicheren Vertrag schließen. Als neutraler und unabhängiger Berater behält der Notar die Interessen aller Parteien im Auge und sorgt für faire und ausgewogene Regelungen. Nach der Beurkundung des Kaufvertrags kümmert sich der Notar um den reibungslosen Vollzug des Vertrags.
Als Unternehmer/in werden täglich hohe Anforderungen an Sie gestellt. Bei betrieblichen Entscheidungen müssen Sie nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche Gesichtspunkte berücksichtigten. Der Notar berät Sie umfassend zu allen rechtlichen Fragestellungen – von der Gründung Ihres Unternehmens über die Durchführung von Strukturmaßnahmen bis hin zur Unternehmensnachfolge.
So individuell wie Ihre persönliche Familiensituation, so individuell sind auch die Regelungen, die der Notar mit Ihnen in einem Ehe- bzw. Partnerschaftsvertrag oder in Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen ausarbeitet.
Das deutsche Erbrecht bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vermögensnachfolge weitgehend individuell zu gestalten. Insbesondere die sogenannten Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger können Ihrer Gestaltungsfreiheit jedoch Grenzen setzen. Der Notar findet im Beratungsgespräch mit Ihnen die für Sie individuell richtige Lösung und setzt diese rechtssicher um. Auch bei der lebzeitigen Übertragung von Vermögenswerten berät Sie der Notar umfassend.
Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, mit dem Sie eine Person, Ihren Bevollmächtigten, bestimmen können, die für Sie wichtige Entscheidungen im Bereich der Vermögens- und Gesundheitssorge einschließlich Patientenverfügung trifft, wenn Sie nicht mehr für sich selbst sprechen können. Die sorgfältige Auswahl und die klare Formulierung der Vollmacht sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre eigenen Wünsche respektiert und umgesetzt werden.
Streitigkeiten sind immer ein Problem. Ob sie nach dem Abschluss von Verträgen, während ihrer Ausführung oder im Rahmen ihrer Vorbereitung und ihres Abschlusses auftreten, sie können zu erheblichen Kosten führen und die Geschäftsbeziehungen negativ beeinflussen.
In der Regel lassen sich Streitigkeiten vermeiden, wenn im Rahmen des Vertragsabschlusses ein Notar hinzugezogen wird. Die professionelle Beratung durch einen Notar kann den Vertragspartnern helfen, eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zu treffen. Darüber hinaus können Streitigkeiten auch dadurch vermieden werden, dass ein Notar sowohl bei der Ausarbeitung und dem Abschluss von Verträgen als auch bei deren Ausführung eingeschaltet wird.
In all diesen Phasen agiert der Notar unabhängig und unparteiisch – im Gegensatz zu Rechtsanwälten, die an das Mandantengeheimnis gebunden sind. Dies bedeutet, dass der Notar die Interessen beider Parteien berücksichtigt, während der Rechtsanwalt nur die Interessen einer Partei zu vertreten hat.
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